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Luxemburg : Eine neue Gesetzgebung zur Unternehmenssicherung und Insolvenz

Da das alte Insolvenzgesetz in Luxemburg aus dem 20. Jahrhundert stammte, war es zwingend erforderlich, dieses an die moderne Wirtschaft anzupassen. Mit einem neuen Gesetz vom 7. August 2023 zur Unternehmenssicherung und zur Modernisierung des Insolvenzrechts, das die europäische Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen integriert, hat Luxemburg endlich den langen erwarteten Schritt getan, um seinen rechtlichen Rahmen für Insolvenzverfahren zu modernisieren.

Diese Reform, die am 1. November 2023 in Kraft trat, kommt zur rechten Zeit, um eine angemessene Antwort auf die in den letzten Jahren aufgetretenen wirtschaftlichen Herausforderungen zu bieten. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, die Unternehmensrestrukturierung zu fördern und dabei die Liquidation zu vermeiden. Das neue Gesetz ermöglicht es nicht nur, die Gläubiger zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten, sondern auch, Unternehmer in Schwierigkeiten zu unterstützen.

Die erste bemerkenswerte Änderung dieses Gesetzes ist die wie in Artikel 2 vorgesehene Erweiterung seines Anwendungsbereichs. Das Gesetz gilt nun auch für natürliche Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und ebenfalls unter den wirtschaftlichen Spannungen leiden.

Luxemburg : Eine neue Gesetzgebung zur Unternehmenssicherung und Insolvenz

Luxemburg, 27. August 2024

Da das alte Insolvenzgesetz in Luxemburg aus dem 20. Jahrhundert stammte, war es zwingend erforderlich, dieses an die moderne Wirtschaft anzupassen. Mit einem neuen Gesetz vom 7. August 2023 zur Unternehmenssicherung und zur Modernisierung des Insolvenzrechts, das die europäische Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen integriert, hat Luxemburg endlich den langen erwarteten Schritt getan, um seinen rechtlichen Rahmen für Insolvenzverfahren zu modernisieren.

Diese Reform, die am 1. November 2023 in Kraft trat, kommt zur rechten Zeit, um eine angemessene Antwort auf die in den letzten Jahren aufgetretenen wirtschaftlichen Herausforderungen zu bieten. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, die Unternehmensrestrukturierung zu fördern und dabei die Liquidation zu vermeiden. Das neue Gesetz ermöglicht es nicht nur, die Gläubiger zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten, sondern auch, Unternehmer in Schwierigkeiten zu unterstützen.

Die erste bemerkenswerte Änderung dieses Gesetzes ist die wie in Artikel 2 vorgesehene Erweiterung seines Anwendungsbereichs. Das Gesetz gilt nun auch für natürliche Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und ebenfalls unter den wirtschaftlichen Spannungen leiden.

Jedoch ist das Kernstück dieses Gesetzes zweifellos die vorgeschlagenen Verfahren, um den Erhalt von Unternehmen zu gewährleisten und eine Insolvenz zu vermeiden. So führt es drei neue Verfahren ein:

Die Konkursverhandlung/Schlichtung, bei der das zuständige Ministerium auf Antrag des Schuldners einen Unternehmensvermittler/schlichter benennen kann, um die Reorganisation eines Teils oder des gesamten Vermögens oder der Aktivitäten des Schuldners zu erleichtern.

Das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation zielt darauf ab, unter der Aufsicht des Richters die Kontinuität des Unternehmens zu bewahren und bietet drei verschiedene Optionen. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen Aufschub zu erhalten, um den Abschluss einer gütlichen Einigung zu ermöglichen. Die zweite Option besteht darin, einen Reorganisationsplan zu erstellen, der den Abschluss einer kollektiven Vereinbarung vorsieht. Dieser Plan muss jedoch von den verschiedenen Gläubigern genehmigt werden. Es ist auch möglich, diesen vom Gericht anerkennen zu lassen, um seine Ausführung zu erleichtern. Die dritte Option ist die Übertragung durch Gerichtsbeschluss, bei dem ein Teil oder das gesamte Vermögen des Schuldners an einen oder mehrere Dritte verkauft wird.

Das dritte Verfahren ist die Reorganisation durch gütliche Einigung, in welcher der Schuldner seinen Gläubigern eine gütliche Einigung zur Reorganisation eines Teils oder des gesamten Vermögens oder der Aktivitäten des Schuldners vorschlagen kann.

Zusammenfassend stellt dieses neue Gesetz zweifell os einen bedeutenden Fortschritt dar, der es ermöglicht, ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen zu erkennen, bevor es in eine ausweglose Situation gerät. Somit bekommt ein ehrlicher Geschäftsführer, der Konkurs angemeldet hat, die Gelegenheit eine neue Geschäftsmöglichkeit zu tätigen.

Autoren: Avocat à la Cour JULIE DENOTTE & ANNE-MARIE SCHMIT, L’ÉTUDE ANNE-MARIE SCHMIT, Luxembourg

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