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Spanisches Königliches Gesetzesdekret 6/2023

Das spanische Königliche Gesetzesdekret 6/2023 wurde am 20. Dezember 2023 veröffentlicht und trat am 20. März 2024 in Kraft. Es genehmigt dringende Maßnahmen zur Umsetzung des Plans zur Wiederherstellung, Umgestaltung und Widerstandsfähigkeit des Justizsystems, des öffentlichen Dienstes, der Kommunalverwaltung und der Schirmherrschaft.

Spanisches Königliches Gesetzesdekret 6/2023

Granada, 11.04.2024

Das spanische Königliche Gesetzesdekret 6/2023 wurde am 20. Dezember 2023 veröffentlicht und trat am 20. März 2024 in Kraft. Es genehmigt dringende Maßnahmen zur Umsetzung des Plans zur Wiederherstellung, Umgestaltung und Widerstandsfähigkeit des Justizsystems, des öffentlichen Dienstes, der Kommunalverwaltung und der Schirmherrschaft.

Sein Hauptziel ist es unter anderem, zur Modernisierung und Digitalisierung der Justiz beizutragen, indem die spanischen Gerichte an die moderne Technologie angepasst werden.

  1. In Zivil- und Strafverfahren werden künftig in der Regel virtuelle Anhörungen per Videokonferenz oder ähnlichen Systemen durchgeführt, mit einigen Ausnahmen und besonderen Situationen, die in den Gesetzen für die verschiedenen Gerichtstypen vorgesehen sind.
  2. So werden beispielsweise in Zivilsachen die gerichtlichen Anhörungen, bei denen die Parteien, Zeugen und Sachverständigen angehört und befragt werden, persönlich stattfinden; aber auch in diesen Fällen können unter bestimmten Umständen virtuelle Anhörungen beantragt werden, z.B. wenn die Person, die als Streithelfer auftreten muss, in einer anderen Gemeinde als der des Gerichts wohnt.
  3. Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und andere Verfahrenshandlungen, die nach den Verfahrensgesetzen in öffentlicher Sitzung stattfinden müssen, können übertragen werden, wenn alle Beteiligten virtuell daran teilnehmen.
  4. Alle Verfahrenszustellungen sind auf elektronischem Wege zu übermitteln, außer bei Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt (procurador) vertreten sind; diese können wählen, ob sie die Zustellungen in Papierform oder auf elektronischem Wege vornehmen und erhalten wollen.
  5. Es wurden elektronische Justizplattformen (sedes judiciales electrónicas) eingerichtet, die den Parteien über ein sicheres Anmeldesystem Zugang zu verschiedenen Arten von Inhalten bieten. Dazu gehören der „Justizordner“ (Carpeta Judicial), der „Allgemeine Zugangspunkt zur Justiz“ (Punto de Acceso General a la Administración de Justicia) und die „Elektronische Justizakte“ (Expediente Judicial Informático).
  6. Die „Elektronische Gerichtsakte“ (Expediente Judicial Informático) wird in Zukunft der zentrale Punkt für die digitale Justiz sein. In Verbindung mit der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes der Datenorientierung soll die Tür für neue technologische Lösungen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz geöffnet werden.
  7. Es wurden Gremien und Mechanismen geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den an der Justiz beteiligten Behörden zu gewährleisten, und das „Justizielle Interoperabilitäts- und Sicherheitssystem“ (Esquema Judicial de Interoperabilidad y Seguridad) wird als eine Reihe verbindlicher technischer Anweisungen entwickelt werden.

Diese Gesetzesänderung hat entscheidende Auswirkungen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die erste Ladung. Die Änderung der Verordnung bedeutet, dass die ersten Ladungen und Zustellungen an juristische Personen elektronisch erfolgen werden, was eine erhebliche Änderung gegenüber der derzeitigen Praxis darstellt (die in Papierform am Sitz der Unternehmen erfolgt).

Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie eine wirksame Kontrolle über die vorgesehenen elektronischen Plattformen haben, und falls die Zustellungen nicht innerhalb von drei Tagen heruntergeladen werden können, werden sie auf der einzigen gerichtlichen Bekanntmachungstafel (Tablón Edictal Judicial Único) veröffentlicht.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich die Unternehmen bei den genannten elektronischen Plattformen für Benachrichtigungssysteme anmelden müssen, um rechtzeitig über gerichtliche Zustellungen informiert zu werden.

Artikel 12.5 sieht jedoch ein spezielles Benachrichtigungssystem für Unternehmen vor, deren Fallvolumen die Verwaltung über den allgemeinen Zugangspunkt erschweren könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Königliche Gesetzesdekret 6/2023 nicht nur in verfahrenstechnischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die erste Vorladung von Unternehmen eine bedeutende Änderung darstellt, indem es der telematischen und elektronischen Kommunikation den Vorrang gibt (im Gegensatz zur traditionellen Zustellung in Papierform am Sitz des Unternehmens).

Autor: Luis Sánchez Pérez , Director Mercantil, Medina Cuadros Abogados S.L, Granada, Spanien

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